Alle Röntgen- und Durchleuchtungs-Geräte werden incl. Gebrauchsanweisung, technischer Dokumentation und Protokoll der Abnahmeprüfung ausgeliefert. Einzelstückprüfung nach § 3 der Röntgenverordnung, Einweisung vor Ort (wird von uns veranlaßt) erfolgt auf unsere Kosten. Die zum Betrieb des Gerätes nötige Konstanzprüfung wird vom Käufer veranlaßt.